🚨AUSGRENZUNG GESCHEITERT! MORINGEN KASSIERT GERICHTLICHE KLATSCHE!🚨
Man wollte uns aussperren. Wir haben uns gewehrt – und gewonnen! Das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtet Moringen, uns die Stadthalle am 23. und 24. Oktober 2026 für unsere kommunalpolitische Schulung zu überlassen. Die Verfahrenskosten trägt die Stadt – die Rechnung landet beim Steuerzahler!
Seit Mai reserviert, dann hingehalten, schließlich die Regeln geändert und die Vermietung verweigert: Das Gericht bewertet die nachträgliche Regeländerung gegenüber unserem Antrag als „willkürliche Ungleichbehandlung“.
Auch der Verweis auf die KZ-Gedenkstätte überzeugte das Gericht nicht! Bereits im Juni hatten Lagergemeinschaft und Gedenkstätte gefordert, AfD-Parteitage in unmittelbarer Nähe zu unterbinden. Mahnwachen und Gegenproteste folgten.
Die Stadt begründete ihren Nutzungsausschluss mit dem Schutz des Gedenkortes. Doch sie schloss zugleich weiter entfernte Dorfgemeinschaftshäuser für politische Veranstaltungen aus. Damit konnte sie den Verdacht eines gezielten Ausschlusses der AfD nicht entkräften.
Die Opfer verdienen würdiges Gedenken. Erinnerungskultur darf nicht zum politischen Hebel für Ausgrenzung werden! Für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Schulung sah das Gericht keine Anhaltspunkte.
Maik Schmitz, Kreisvorsitzender:
„Wer glaubt, uns mit nachträglich geänderten Regeln kleinkriegen zu können, hat sich verrechnet. Wir weichen nicht zurück. Wir kämpfen für unsere Rechte – entschlossen und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Dieser Sieg gehört unserem gesamten Vorstand und Kreisverband!“
Jens Kestner, erster stellvertretender Kreisvorsitzender:
„Die rechtlichen Grenzen waren erkennbar. Trotzdem ließ die Stadt es auf diesen Rechtsstreit ankommen. Jetzt sollen die Bürger dafür bezahlen. Ich halte es für mehr als gerechtfertigt, dass Bürgermeisterin Heike Müller-Otte und die Ratsmitglieder, die diesen Kurs getragen haben, die Kosten persönlich übernehmen. Gerade bei angespannter Haushaltslage schulden sie das den Bürgern von Moringen.
Frau Bürgermeisterin Müller-Otte: Bezahlen Sie diese politisch gewollten Eskapaden aus eigener Tasche! Wer Ausgrenzung betreibt, soll die Rechnung nicht beim Steuerzahler abladen!“
Wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir lassen uns nicht aussperren. Wir stehen für euch ein!
VG Göttingen, Beschluss vom 07.10.2026, Az. 1 B 262/26.
Man wollte uns aussperren. Wir haben uns gewehrt – und gewonnen! Das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtet Moringen, uns die Stadthalle am 23. und 24. Oktober 2026 für unsere kommunalpolitische Schulung zu überlassen. Die Verfahrenskosten trägt die Stadt – die Rechnung landet beim Steuerzahler!
Seit Mai reserviert, dann hingehalten, schließlich die Regeln geändert und die Vermietung verweigert: Das Gericht bewertet die nachträgliche Regeländerung gegenüber unserem Antrag als „willkürliche Ungleichbehandlung“.
Auch der Verweis auf die KZ-Gedenkstätte überzeugte das Gericht nicht! Bereits im Juni hatten Lagergemeinschaft und Gedenkstätte gefordert, AfD-Parteitage in unmittelbarer Nähe zu unterbinden. Mahnwachen und Gegenproteste folgten.
Die Stadt begründete ihren Nutzungsausschluss mit dem Schutz des Gedenkortes. Doch sie schloss zugleich weiter entfernte Dorfgemeinschaftshäuser für politische Veranstaltungen aus. Damit konnte sie den Verdacht eines gezielten Ausschlusses der AfD nicht entkräften.
Die Opfer verdienen würdiges Gedenken. Erinnerungskultur darf nicht zum politischen Hebel für Ausgrenzung werden! Für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Schulung sah das Gericht keine Anhaltspunkte.
Maik Schmitz, Kreisvorsitzender:
„Wer glaubt, uns mit nachträglich geänderten Regeln kleinkriegen zu können, hat sich verrechnet. Wir weichen nicht zurück. Wir kämpfen für unsere Rechte – entschlossen und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Dieser Sieg gehört unserem gesamten Vorstand und Kreisverband!“
Jens Kestner, erster stellvertretender Kreisvorsitzender:
„Die rechtlichen Grenzen waren erkennbar. Trotzdem ließ die Stadt es auf diesen Rechtsstreit ankommen. Jetzt sollen die Bürger dafür bezahlen. Ich halte es für mehr als gerechtfertigt, dass Bürgermeisterin Heike Müller-Otte und die Ratsmitglieder, die diesen Kurs getragen haben, die Kosten persönlich übernehmen. Gerade bei angespannter Haushaltslage schulden sie das den Bürgern von Moringen.
Frau Bürgermeisterin Müller-Otte: Bezahlen Sie diese politisch gewollten Eskapaden aus eigener Tasche! Wer Ausgrenzung betreibt, soll die Rechnung nicht beim Steuerzahler abladen!“
Wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir lassen uns nicht aussperren. Wir stehen für euch ein!
VG Göttingen, Beschluss vom 07.10.2026, Az. 1 B 262/26.