AfD Kreisverband Northeim · Aktuelles
*Pressemitteilung* Demokratie durch Landtags Beschluss in Gefahr
*Pressemitteilung*
Demokratie durch Landtags Beschluss in Gefahr !
Durch den Beschluss des Niedersächsischen Landtags mit den Stimmen der Regierungskoalition von SPD und CDU wurde gestern ein Entwurf zur Gesetzesänderung des NKomVG und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Die Vertreter der AfD, der FDP und Grünen stimmten gegen diese Gesetzänderung.
Der Schwerpunkt liegt dabei in der
Änderung des NKomVG: So wird mit Wirkung zum 1. November 2021 für das Sitzzuteilungsverfahren in den kommunalen Ausschüssen usw. wieder das Verfahren nach d’Hondt eingeführt, aber um eine im früher geltenden Recht nicht enthaltene Mehrheitssicherungsklausel, die im geltenden Recht beim Verfahren Hare/Niemeyer in § 71 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 NKomVG enthalten ist, ergänzt.
U.a. wurden auch Entscheidungen im Bereich der Krankenhausplanung und des Rettungsdienstes in den Negativkatalog für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid aufgenommen, darüber dürfen künftig keine Bürgerentscheide mehr stattfinden.
Dies alles sehen wir als AfD als eine große Gefahr für unsere Demokratie in Niedersachsen. Hier wird durch die Regierungsparteien eine Machtposition verfestigt.
Mit diesem undemokratischen Vorgehen haben SPD und CDU mal wieder gezeigt, dass es hier nicht mehr um die Interessenvertretung des Bürgers geht, sondern ausschließlich um den Machterhalt. Durch die NKomVG Änderung wird das Mitentscheiden der kleineren Fraktionen in Ausschüssen auf das massivste beschnitten.
Der Wille des Wählers wird somit gekonnt ignoriert.
Maik Schmitz
Kreisvorsitzender
Demokratie durch Landtags Beschluss in Gefahr !
Durch den Beschluss des Niedersächsischen Landtags mit den Stimmen der Regierungskoalition von SPD und CDU wurde gestern ein Entwurf zur Gesetzesänderung des NKomVG und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Die Vertreter der AfD, der FDP und Grünen stimmten gegen diese Gesetzänderung.
Der Schwerpunkt liegt dabei in der
Änderung des NKomVG: So wird mit Wirkung zum 1. November 2021 für das Sitzzuteilungsverfahren in den kommunalen Ausschüssen usw. wieder das Verfahren nach d’Hondt eingeführt, aber um eine im früher geltenden Recht nicht enthaltene Mehrheitssicherungsklausel, die im geltenden Recht beim Verfahren Hare/Niemeyer in § 71 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 NKomVG enthalten ist, ergänzt.
U.a. wurden auch Entscheidungen im Bereich der Krankenhausplanung und des Rettungsdienstes in den Negativkatalog für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid aufgenommen, darüber dürfen künftig keine Bürgerentscheide mehr stattfinden.
Dies alles sehen wir als AfD als eine große Gefahr für unsere Demokratie in Niedersachsen. Hier wird durch die Regierungsparteien eine Machtposition verfestigt.
Mit diesem undemokratischen Vorgehen haben SPD und CDU mal wieder gezeigt, dass es hier nicht mehr um die Interessenvertretung des Bürgers geht, sondern ausschließlich um den Machterhalt. Durch die NKomVG Änderung wird das Mitentscheiden der kleineren Fraktionen in Ausschüssen auf das massivste beschnitten.
Der Wille des Wählers wird somit gekonnt ignoriert.
Maik Schmitz
Kreisvorsitzender